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erste gesicherte urkundliche Erwähnung von 1137 (1140)

“Er übergab seinen Brüdern in seinem eigenen Orden Hamborn, das er als besonderes Geschenk von seiner Mutter bekommen hatte und das er als Erbteil von seinem Bruder Hugo erhalten hatte mit der Einwilligung des Hugo selbst (dem die Erbschaft am gerechtesten zugekommen wäre). Er kam zuerst nach Ballhorn ins Gericht mit seinem Bruder und Erben Hugo, (wo) unter dem Vorsitz des Anwaltes Wittekind die Erbschaft, wie wir gesagt haben, für die Adligen, die Freien und die Bediensteten und das ganze Volk beansprucht worden ist. Von vielen dieser Leute sind die Namen zur Bestätigung der Echtheit des Verfahrens hinzugeschrieben worden: Thietmar, Ber..., Thietmar, Heriman, Bernhart, (dieses alles Freie) Uffo, Cono, Adelbracht, Liudol..., ..., Waldgoth, diese waren Bedienstete mit vielen anderen. Sich auf diese Einwilligung stützend hat der Dekan das oben erwähnten Gut den Brüdern übergeben und er bat darum, daß dieses mit dem Bischofsbann und einem heiligen Eide bekräftigt wird. Das wurde getan vom ehrwürdigen Herrn Bernward der Paderborner Kirche. Der Dekan stieß auf Dankbarkeit bei den Brüdern wegen dieses Geschenkes und übergab eine Fläche bei dem oben erwähnten Gut im selben Bauerhof gelegen, nämlich in Hamborn, das er von den Brüdern übernommen hatte, einem Freund namens Konrad ... damit er das Gut den einzelnen zur Pflege übergebe ... und die Einträge von beiden Höfen ... das Brot der Brüder ...”

Die Urkunde ist verbrannt, weshalb nicht alles leserlich ist, vor allem nicht der Name des edlen Schenkers.
Die Urkunde ist enthalten im Westfälischen Urkundenbuch, Band IV

Der ehrwürdige Herr Bernward der Paderborner Kirche, der die Schenkung mit dem Bischofsbann und einem heiligen Eide bekräftigt hat, wird kein anderer gewesen sein, als der Bischof zu Paderborn, Bernhard I, Bischof zwischen 1127 und 1160. Er ist auch Gründer des Klosters Hardehausen.

 

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