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Die Wüstfallung

“Die Weistümer der Erbgenossen zu Kirchborchen”, ein Statut von 1304 beschreibt die um Kirchborchen gelegenen Höfe von “Unscher”, “Othelminchusen”, “Honborne” und andere als leerstehend. Zusätzlich wird die Hoffnung geäußert, daß diese Höfe wieder besetzt werden. Tatsächlich scheint aber Hamborn eine zeitlang unbewohnt gewesen zu sein.
Es ist unter Historikern strittig, ob die Wüstfallung mit der Gründung von Dörfern und Städten zusammenfällt oder ursächlich zusammenhängt. Gründe für die Wüstfallung können auch Seuchen, Feindeinwirkungen, das Versiegen von Quellen, Hochwasser u. ä. sein. Tatsache ist aber das Verschwinden vieler Kleinsiedlungen.

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