1803 fallen alle kirchlichen Besitztümer an den preußischen Staat, 1803 wird diese Besitzübernahme durch den Reichsdeputatonshauptschluß amtlich (Säkularisation). Zu diesem Anlaß ist bei beiden Hamborner Höfen eine “Bestandsaufnahme” gemacht worden:
1. Meier Merten (Ottensmeyersches Colonat) 7 Kühe 2 Pferde unter 3 Jahre 7 Pferde über 3 Jahre 30 Schafe 9 Schweine 1 Ziege 1 Morgen “freyndeliche” Grundstücke 247 1/2 Hufen “contribuable” Grundstücke
2. Meier Meschede (Schultenhof) 1 Bullen 5 Kühe 2 Kälber 1 Pferd unter 3 Jahre 7 Pferde über 3 Jahre 50 Schafe 1 Ziege 200 Hufen “contribuable” Grundstücke
dazu für beide Höfe 6 Hufen Garten
Die beiden Höfe sind auf einer preußischen Karte von 1838 folgendermaßen eingezeichnet: Der eine Hof befand sich etwa dort, wo heute das Ulmenhaus steht, der zweite Hof stand im Bereich der Kinderheims. Gärten sind in der Karte verzeichnet in dem Bereich, wo heute das Schloß steht und direkt am zweiten Hof wo heute alte Schule und roter Platz sind. Weiteres Gartengelände umfaßte den Bereich der alten Gärtnerei sowie im Tal ein Gartengelände etwa in dem Bereich, wo später die zwei Arbeiterhäuser gebaut wurden.
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