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Die Familiengrabstätte derer von Droste-Hülshoff

Am 13. Oktober 1903 schreibt Carl von Droste-Hülshoff folgenden Brief an die Ortspolizeibehörde zu Nordborchen:

“Die Ortspolizeibehörde ersuch ich um die Genehmigung zur Anlegung eine Begräbnisplatzes auf dem Gute Hamborn und bitte um möglichste Beschleunigung, da die Wahrscheinlichkeit vorliegt, daß derselbe allernächste Zeit gebraucht werden muß.
Ich beabsichtige diesen Begräbnisplatz auf dem Flurstück Nr. 15 ( a d Plan 41) Flur 15 der Katastergemeinde Kirchborchen anzulegen. Dieses Grundstück ist gelegen hinter der von mir erbauten Gutskapelle. Er liegt auf einem Hochplateau c. 50 Fuß über der Talsohle. Nach 3 Seiten hin von ziemliche steil abfallenden Hängen begrenzt, wohingegen sich die 3. Seite im Niveau der Gehöfte fortzieht. Die Hänge sind bis zur Talsohle mit Wald bestanden und führt auf der einen Seite vom Hange lang in das Tal eine von mir angelegte Privat-Chaussee (Weg Nr. 40). Die ganze Lage des Kirchhofes, sowie der Kapelle ist aus der beigefügten Handzeichnung ersichtlich. Die sämtlichen Gebäude von denen das Schloß am nächsten liegt (c. 104 m entfernt) sind etwas höher gelegen, wie der projektierte Kirchhof. Die Wasserentnahmestelle liegt im Tale aufwärts von dem mit A. bezeichneten Punkt der Skizze. Der natürliche Wasserabfluß des Kirchhofes führt nach der bedeutend niedriger gelegenen Talsole unterhalb des Weges Nr. 40. Der Untergrund des ganzen Bergvorspunges ist Plössenkalkfelsen und infolgedessen, da die Gräber in diese selber zu liegen kommen, bis in großer Tiefe kein Grundwasser vorhanden.
Der Kirchhof soll als Erdbegräbnis für meine Familie und etwa nahestehende Angehörige benutzt werden.

Freiherr Carl Droste zu Hülshoff”

Dem Brief beigegeben war folgende Skizze:

Der Vorgang geht zum Regierungs-Präsidenten nach Minden, der an die Genehmigung folgende Bedingungen knüpft:
“... nur unter der Bedingung zu erteilt werden, daß ede Leiche in den Holzsarg und außerdem in einen Zinksarg gebettet und daß die Grube gemauert, in Zement ausgefugt und überwölbt wird.”

Das Amt Kichborchen bewilligt also und der Polizeidiener Lüther händigt die Genehmigung aus und zieht die angefallenen Kosten von 26,30 Mark ein.

 

 

 

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