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Die Pachtübernahme durch den Erbprinz von Sachsen-Altenburg

“Um den staatspolitischen Verdächtigungen, die sich gegen unsere freie Vereins-Existenz und -Tätigkeit immer stärker richteten, einen Riegel vorzuschieben, hatte ich mich im Winter 1935 bereit erklärt, persönlich die Verantwortung von Hamborn auf mich zu nehmen und es deswegen auf meinen Namen eintragen zu lassen, um so unsere menschenpflegerische soziale Arbeit besser schützen und schirmen zu können. Dies konnte nach langen Verhandlungen mit den betreffenden staatlichen Stellen dann 1936 so zustande kommen, daß ich das ganze Anwesen — mit Ausnahme des heilpädagogischen Kinderheims und der Gärtnerei, die selbständig blieben — auf lange Zeit hinaus persönlich in Pacht übernahm. So konnte das Hamborner Leben noch die nächsten fünf Jahre, also bis in den Krieg hinein, zur Stärkung vieler erholungsbedürftiger Menschen und der politisch so besonders gefährdeten kranken Kinder weitergeführt werden.”

So beschreibt der Erbprinz in einem Aufsatz den Vorgang, der ihm später ein dreiviertel Jahr Gestapo-Gefängnis in Bielefeld bescheren wird. Das Westfälische Volksblatt kommentier den Vorgang am 7. 11. 1936 so:
“In der weitbekannten Heil-, Erziehungs- und Pflegeanstalt Schloß Hamborn ist ein neuer Pächter eingezogen, welcher den wirtschaftlichen Teil der Anlage übernahm un detwa 400 bis 500 Morgen Ackerland und Wald hinzuerwarb. Es ist der Erbprinz von Sachsen-Altenburg, der hier eine intensive Gutsbewirtschaftung plant.”

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